Leistungen

Unsere Leistungen umfassen

  • Brandschutzkonzepte/ brandschutztechnische Stellungnahmen
  • Brandschutztechnische Beratung
  • Feuerwehrpläne
  • Flucht- und Rettungspläne / Zimmerpläne
  • Brandschutzordnungen
  • Evakuierungskonzepte
  • Brandschutzbegehungen / Gefahrenverhütungsschau


Brandschutzkonzepte / brandschutztechnische Stellungnahmen

Brandschutzkonzepte sind oftmals Bestandteil eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens wie Baugenehmigung- bzw. Zustimmungsverfahrens.

Mit einem Brandschutzkonzept bewertet man die gesamte bauliche Anlage. Im Zuge der ganzheitlichen brandschutztechnische Betrachtung eines Gebäudes werden die erforderlichen Maßnahmen im baulichen Brandschutz, anlagentechnischen Brandschutz und organisatorischen/betrieblichen Brandschutz festgelegt. Die Erstellung unserer Brandschutzkonzepte erfolgt nach vfdb-Richtlinie 01/01).

Die brandschutztechnische Bewertung wird auf Grundlage der lokalen Bauordnungen der Länder erarbeiten. Für ein bauordnungsrechtliches Verfahren bei Neubauten bzw. Umbauten oder bei Nutzungsänderungen ist in vielen Fällen ein Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenehmigung erforderlich.

Im Brandschutzkonzept werden u.a. folgende Festlegungen getroffen:
Je nach Ausdehnung und Lage der Gebäude wird die Notwendigkeit und die Art der Ausbildung der Brandabschnitte oder der brandabschnittsbildenden Maßnahmen festgelegt. Die Qualität bzw. die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile. Überprüfung der Rettungswegesituation und Kennzeichnung,
Anlagentechnischer Brandschutz wie Brandmelde- und Alarmierungsanlage, Rauchableitung, Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen;


Brandschutztechnische Beratung

Wir bieten brandschutztechnische Beratung in allen Leistungsphasen, von der Planungsphase bis zur Ausführung.


Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne liefern Einsatzkräfte bereits im Vorfeld Informationen, um sich im Einsatzfall innerhalb einer Liegenschaft schneller zurechtzufinden.

Die Ausführung der Feuerwehrpläne erfolgt in Abstimmung mit den Bauaufsichtsbehörden und Feuerwehren. Wir erstellen die Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 und nach den zusätzlichen Auflagen der örtlichen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen.


Flucht- und Rettungspläne / Zimmerpläne

Die Flucht- und Rettungswegpläne erstellen wir nach DIN ISO 23601. Die Brandschutzordnung Teil A ist weiterer Bestandteil des Flucht- und Rettungswegplanes. Somit liefern Flucht- und Rettungspläne Informationen über Fluchtwege und Notausgänge sowie Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Die F+R Pläne geben den im Gebäude befindliche Personen schnelle Orientierung um schnellstmöglich den Gefahrenbereich verlassen zu können.

Die Ausführung der Zimmerpläne entsprechen den Flucht- und Rettungsplänen und werden im DIN-A4-Format erstellt. Insbesondere für Krankenhäuser und Hotels / Pensionen sowie für Schulen und Pflegeheime müssen Zimmerpläne erstellt werden.


Brandschutzordnungen

Die Inhalte der Brandschutzordnung basieren auf die DIN 14096 mit den Teilen A, B und C und werden auf Ihre speziellen Bedürfnisse angepasst.

Teil A ist die Mindestanforderung, diese ist zum Aushang bestimmt und richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten (z. B. Mitarbeiter und Besucher).

Die weiteren Teile enthalten spezifische Anweisungen an verschiedene Personengruppen und legen organisatorische Abläufe, Verhaltensweisen und Verantwortlichkeiten fest. Die Brandschutzordnung stellt einen wesentlichen Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes dar und hilft dem Betreiber die Erfüllung seiner Betreiberpflichten.

Der Teil B richtet sich an diejenigen Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten, sondern regelmäßig bzw. über längere Zeiträume, wie etwa Mitarbeiter. Teil B soll in Form von Merkblättern, Broschüren o. Ä. den betroffenen Personen zur persönlichen Unterrichtung übermittelt werden.

Der Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure oder Personen mit anderen Ordnungsfunktionen. Im Teil C sollen Festlegungen über die Brandverhütung, Alarmierung, Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere und Sachwerte, Löschmaßnahmen und die Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr enthalten sein.


Brandschutzbegehungen / Gefahrenverhütungsschau (GVS)

Die Gefahrenverhütungsschau dient zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch Brände oder andere gefahrbringende Ereignisse.

Durch Brandschutzbegehungen stellen wir die bei Ihnen vorliegenden Brandschutzmängel fest. Auch unterstützen wir die örtlichen Behörden bei der Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen und konzipieren wirtschaftliche Lösungen zur Behebung der Mängel.